Renault erneut mit Vorreiterrolle bei der behindertengerechten Adaptierung von Fahrzeugen: Als erster Automobilhersteller Europas nimmt Renault die Option eines schwenkbaren Beifahrersitz ins Ausstattungsprogramm auf. Der Renault Clio in der Dynamique-Version lässt sich ab sofort mit der praktischen Ein- und Ausstiegshilfe ordern. In puncto Komfort und Sicherheit nicht vom serienmäßigen Sitzmöbel zu unterscheiden, lässt sich der Sitz im Stand und bei geöffneter Beifahrertür per einfachem Handgriff um 75 Grad nach außen drehen und schwenkt nach Lösen der Arretierung auch wieder automatisch zurück. Lehne und Sitzposition des schwenkbaren Beifahrersitzes können weiterhin stufenlos eingestellt werden. Außerdem verfügt er über einen Seitenairbag sowie im Falle des Dreitürers auch über einen Anti-Submarining-Airbag.

Mit dem neuen Ausstattungsdetail unterstreicht Renault einmal mehr das seit Jahren praktizierte vorbildliche Engagement in diesem Bereich: So war die Marke 2002 der erste Automobilproduzent, der von Herstellerseite aus einen Behindertenrabatt gewährte und führte als einer der ersten ein eigenes Qualitätsmanagement speziell für den Umbau zu behindertengerechten Fahrzeuge ein. Das Programm schließt Equipment-Hersteller ebenso mit ein wie Karosseriebauer.
Gemeinsam mit seinen Umbaupartnern möchte Renault körperlich eingeschränkten Mitmenschen den Alltag mit individuellen Lösungen erleichtern – natürlich in gewohnt hoher Qualität und mit den bei Renault üblichen sehr hohen Sicherheitsstandards. Bereits in der Entwicklungs- und Designphase achtet Renault daher auf die Ergonomie seiner Produkte, die den betroffenen Personen einen möglichst ungehinderten Zugang zum Straßenverkehr und damit einen weiteren Schritt in Richtung Normalität ermöglichen sollen.
Bereits seit April 2002 kooperiert die französische Marke mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. (BbAB). Der Ursprung dieser Partnerschaft liegt sogar noch länger zurück. Seit 1996 lassen sich Renault Händler in Deutschland vom BbAb bei allen Fragen rund um die Betreuung von Behinderten beraten.
Den Mitgliedern des BbAB gewährt die Renault beim Kauf eines Neuwagens bis zu 23 Prozent Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung. Voraussetzung: Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 Prozent betragen. Diese Vereinbarung gilt selbstverständlich für Selbstfahrer wie für Gehandicapte, die mit dem Fahrzeug befördert werden. Einzige Bedingung: Der Wagen muss auf den Behinderten zugelassen werden.
Informationen über diese Unterstützung beim Autokauf hält die BbAB-Geschäftsstelle, Postfach 1202, 66443 Bexbach, Fax 06826-5782, www.bbab.de bereit.
(Stand 06/2010, Irrtümer vorbehalten)

